Geht raus und spielt Fußball

Weitere Erleichterungen durch neue Corona-Verordnung

Seit dem 20. August gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der strengere Maßnahmen auslöst. Da dieser Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz NRW. Hier sind sie:

Bei Fußball unter freiem Himmel gibt es keine Einschränkungen.

Sport in Innenräumen darf nur noch von immunisierten oder getesteten Personen (3G) ausgeübt oder besucht werden.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Schüler und Schülerinnen ab 15 Jahren müssen als Testnachweis ihren Schülerausweis vorzeigen.

3G bedeutet:

Vollständig geimpft oder genesen = Immunisiert.

Getestet: Getestete Personen sind Personen, die über ein negativ bescheinigtes Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Auf dem Sportgelände muss in Warteschlangen eine medizinische Maske getragen werden. Auch überall dort, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können sollte eine Maske getragen werden. 

Zuschauer und Zuschauerinnen sind zugelassen. Eine Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, wie sie die vorherigen Verordnungen vorgesehen hat, ist nun nicht mehr erforderlich. 

Wichtig: Die AHA-Regeln sind verpflichtend und müssen angewendet werden. Hier findet ihr noch mehr Infos: 

Lasst uns weiter Verantwortung füreinander übernehmen und die Regeln umsetzen.

Und jetzt geht raus und spielt Fußball!