Neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab Montag 29. März
Um es einmal mit dem bekannten Gary Lineker-Gesetz zu sagen: Fußball ist ein einfaches Spiel. Und am Ende gewinnt immer die neue Corona-Schutzverordnung.
Trotzdem gibt es Hoffnung. Die Sportanlagen bleiben auch mit der ab Montag, dem 29. März gültigen Corona-Schutzverordnung auf und wir können trainieren. Allerdings treten neue Einschränkungen in Kraft. Eine Änderung zum bisherigen Trainingsbetrieb stellt die maximale Gruppengröße der bis einschließlich 14-Jährigen dar. Die Gruppengröße ist hier auf maximal 10 Kinder reduziert worden.
Ein größerer Kader kann auf zwei Gruppen aufgeteilt werden, die parallel trainieren. Zwischen den Gruppen muss dann ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden und die Gruppeneinteilung muss konstant bleiben.
Ansonsten gelten für uns die bisherigen Bestimmungen und Regeln:
Auf den Sportanlagen besteht Maskenpflicht vor und nach dem Training.
Abstandsregeln von 1,5 Metern zwischen Personen sind einzuhalten.
Vermeidung von Hautkontakten, keine Begrüßungsrituale mit Kontakt.
Mit Erkältungssymptomen darf nicht trainiert werden.
Alle Spieler/Innen kommen umgezogen zum Training. Keine Kabinennutzung möglich.
Zwischen verschiedenen Trainingsgruppen muss ein Mindestabstand von 5 Metern eingehalten werden.
Eine Gruppe darf durch maximal zwei Trainer betreut werden.
Für das Training ab 15 Jahre gelten folgende Regeln:
Es wird ausschließlich in Trainingspaaren trainiert.
Die Trainingspaare bleiben immer gleich.
Zwischen den Trainingspaaren ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Jeder einzelne von uns ist weiter gefordert, Verantwortung zu übernehmen und sich an Regeln für den eingeschränkten Trainingsbetrieb zu halten. Bitte denkt auch neben dem Platz an die AHA-L Regeln. Und trotzdem:
Viel Freude beim Fußball