2G-Regel im Sport fällt für ältere Schüler weg

Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren werden jüngeren gleichgestellt

Die neue Corona Schutzverordnung in NRW vom 4. Dezember 2021 stellt Schüler und Schülerinnen im Alter von 16 und 17 Jahren mit den 15jährigen gleich. 

Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind jetzt auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten den immunisierten Personen gleichgestellt. Ebenso wie die Kinder und Jugendlichen im Alter von einschließlich 15 Jahren sind sie von der generellen 2G-Regel im Sport (nur geimpfte oder genesene Personen) ausgenommen.

Für alle anderen Personen gilt weiter verpflichtend die 2G-Regel beim Besuch der Sportanlagen.